Unbekanntes Französisch-Polynesien: Mit der Aranui entlang der unberührten Austral-Inseln

Neues Schiff “Aranoa” ab 2027

Kombinierbar
CHF 6.790 p.Pers. im DZ zzgl. Flug

Unbekanntes Französisch-Polynesien: Mit der Aranui entlang der unberührten Austral-Inseln

Geführte Rundreise

  • 15 Tage
  • MittelklassehotelsMittelklassehotels
  • max. 230
  • en', 'fr Reiseleitung
  • Level
  • Ferne Tuhaa Pae (Austral-Inseln)
  • Atemberaubend - Wale vor Rurutu (Saisonal)
  • Zauber der Lagune von Bora Bora
  • Kultur zum anfassen
  • Wilde Natur & tropische Lagune
  • Marae Taputapuatea - UNSECO Weltkulturerbe
Faa'a Papeete Rurutu Rimatara

Unverfälscht, außergewöhnlich und einfach hinreißend - eine Kreuzfahrt fernab ausgetretener Pfade! Auf Kurs zu den wahrlich abgeschiedenen und naturbelassenen Austral-Inseln warten einzigartige Erlebnisse in einer unbekannten Welt auf Sie. Die verborgene Schönheit der Inseln und die authentische Lebensweise der gemächlichen Inselbewohner wird Sie rasch Ihren Alltag vergessen und den Moment genießen lassen. Stets begleitet von der herzlichen Gastfreundschaft, atemberaubenden Landschaften, kulinarischen Köstlichkeiten und einer tief verwurzelten, spürbaren Kultur. Die prächtige Natur und geologische Beschaffenheit Rurutu' s sind einmalig und besonders und auf Rimatara leben die Einheimischen ganz im Rhythmus der haitianischen Traditionen. Auf Tubuai, die Schatzkiste der reichen Geschichte, kann man die Vergangenheit förmlich spüren und Rapa gewährt noch intensivere Einblicke in die hiesige Tahitianisch-polynesische-Kultur. Die himmlische Lagune von Raivave verführt mit smaragdgrünem Wasser, schneeweißen Stränden und einer lebendigen Unterwasserwelt. Die Austral-Inseln vereinen eine lebendige Tradition, faszinierendes Artisanat, fesselnde Natur und reizende Unterwasserwelten - und doch könnten die Inseln des Archipels nicht unterschiedlicher und abwechslungsreicher sein. Nach unvergesslichen Tagen auf "Tuhaa Pae" cruisen Sie zurück zu den Gesellschaftsinseln, wo schließlich die Schönheit von Raiatea und Bora Bora Ihre Seereise abrundet.

Ihre Reise im Detail

15 Tage Geführte Rundreise



Tag 1
Faa'a

Ankunft auf Tahiti, Vorübernachtung vor Ihrer Aranui Cruise

Ankunft auf Tahiti, Vorübernachtung vor Ihrer Aranui Cruise

Nach Ihrer Ankunft auf Tahiti werden Sie am Flughafen herzlich willkommen geheissen und anschliessend zu Ihrem Hotel gebracht.

Kon Tiki Boutique Hotel PapeeteKon Tiki Boutique Hotel PapeeteKon Tiki Boutique Hotel Papeete

Übernachtung

Kon Tiki Boutique Hotel - Tahitian Room inkl. Frühstück o.ä.

Im Zentrum von Papeete, etwa 10 Gehminuten vom Fähranleger Papeete und ca. 10 Fahrminuten vom Flughafen. Beschreibung: Das 1974 erbaute Hotel wurde 2022 komplett renovierte Hotel und vereint polynesische Akzente mit Moderne. Durch seine zentrale Lage ist es ein idealer Ausgangspunkt um die Sehenswürdigkeiten von Papeete zu erkunden und ist umgeben von zahlreichen Restaurants, Bars, Food-Trucks und Einkaufsmöglichkeiten. Einrichtung: Restaurant, Bar, WiFi, Parkplatz (gegen Gebühr) Zimmer: Die geräumigen Tahitian Rooms verfügen über ein Kingsize-Bett, Dusche, Föhn, Klimaanlage, TV, WiFi und USB-Anschluss, Telefon, Espresso-Automat, Wasserkocher, Kühlschrank, Safe, Bügeleisen- und brett sowie einen kleinen Balkon

Tag 2
Papeete

Papeete, Tahiti - 1 Tag Ihrer Kreuzfahrt mit der Aranui / FMA

Papeete, Tahiti - 1 Tag Ihrer Kreuzfahrt mit der Aranui / FMA

Gegen Mittag beziehen Sie nach einer fröhlich, herzlichen Begrüssung Ihre Kabine auf der Aranui 5. * Check-in voraussichtlich zwischen 07:00 - 09:00 Uhr, Abfahrt gegen 12:00 Uhr

Von Papeete, Tahiti nach Rurutu, Austral-Inseln

Endlich - Die Fahrt zu den unberührten Austral-Inseln beginnt.

Tag 3
Rurutu

Rurutu, Austral-Inseln (Tag 2 Kreuzfahrt) / FMA

Rurutu, Austral-Inseln (Tag 2 Kreuzfahrt) / FMA

Rurutu, die "Insel der Wale" ist ein gehobenes Atoll und gleicht einer Schatzkiste im Pazifik. Einst bewohnten Höhlen, bizarre Basalt- und Kalksteinklippen, das vulkanische Hinterland mit üppiger Flora, entzückende Sandstrände und Buchten bieten Ihnen atemberaubende Panoramablicke. Die Insel ist in ganz Polynesien für die aussergewöhnliche Qualität seiner Korbwaren bekannt, dazu gehören unter anderem hübsche Hüte, Taschen und Körbe sowie Teppiche aus Pandanusblättern und anderen natürlichen Materialien. Der fruchtbare Boden in Kombination mit dem kühleren Klima der Insel, schaffen ideale Bedingungen für den Anbau von Kaffee und Taro.

Die Aranui ankert vor Rurutu und nach dem Mittagessen an Bord setzen Sie mit dem Beiboot an der Anlegestelle „Moerai“ über. Hier werden Sie bereits sehnlichst erwartet und mit einer Aufführung lokaler Lieder herzlich begrüsst werden. Geniessen Sie etwas freie Zeit in dem friedvollen Dorf Moerai.

Tag 4
Rurutu

Rurutu, Austral-Inseln (Tag 3 Kreuzfahrt) / FMA

Rurutu, Austral-Inseln (Tag 3 Kreuzfahrt) / FMA

Heute erwartet Sie beim Besuch von Rurutu ein fröhlicher, blumiger Empfang, begleitet von polynesischen Klängen und Rhythmen.

Erkunden Sie die Wunder Rurutus - von den Basalt- und Kalksteinfelsen mit ihren Höhlen, durch den tropischen Dschungel bis hin zu den reizenden Stränden und bezaubernden Buchten. Lassen Sie sich von dem weissen Sandstrand von Vitaria und seine Lagune verzaubern. Im Haus des Bürgermeisters wird Ihnen, mit der Öffnung des "umu'ai" (traditioneller tahitianischer Erd-Ofen), ein traditionelles und typisches Rurutu-Essen serviert.

Highlight vor Rurutu: Jedes Jahr von August bis September kann man Buckelwale sehen und hören, wo sie sich paaren und ihre Kälber zur Welt bringen. Wenn sich die Aranui im September in diesen Gewässern aufhält, ist das ein wahrer und einmaliger Genuss.

Optionale Aktivitäten: Walbeobachtung, Besuch der Mole’e-Höhle - für erfahrene Wanderer geeignet (Anmeldung an der Rezeption).

Tag 5
Rimatara

Rimatara, Austral-Inseln (Tag 4 Kreuzfahrt) / FMA

Rimatara, Austral-Inseln (Tag 4 Kreuzfahrt) / FMA

Heute lernen Sie die einfach Naturschönheit von Rimatara kennen. Die Insel, welche im 19. Jahrhundert von Kapitän Samuel Pinder Henry entdeckt wurde, ist ein kleines, kreisförmiges Vulkanplateau und hat ihre alten Traditionen, einschliesslich ihres eigenen Dialekts, bewahrt. Sie ist zudem die Heimat des erstaunlichen und farbenprächtigen „Ura“ (Rubinlori), ein endemischer Vogel der auch auf den Cookinseln vorkommt.

An der Anlegestelle „Taanini“ gehen Sie an Land und nach einer "Reinigungs-Räucherzeremonie", einer alten Willkommenstradition, erkunden Sie per Bus oder Truck die Dörfer von Amaru, Anapoto und Motuaura. Auf dem, dem Meer zugewandten, alten Friedhof von Amaru, liegt das gesamte Geschlecht all derer Könige und Königinnen, die auf der Insel Rimatara regierten. * Eine Legende besagt, dass man vor dem königlichen Grab niemals Grimassen schneiden sollte, da man sonst für den Rest seines Lebens entstellt bleibt.

Anschliessend wird ein leckeres Barbecue am Strand von Motuaura serviert. Das klare Wasser des Ozeans lädt dazu ein, schwimmen oder schnorcheln zu gehen.

Optionale Aktivitäten: Vogelbeobachtungstour zur Entdeckung des „Ura“ (Anmeldung an der Rezeption).

Tag 6
Tubuai

Tubuai, Austral-Inseln (Tag 5 Kreuzfahrt) / FMA

Tubuai, Austral-Inseln (Tag 5 Kreuzfahrt) / FMA

Willkommen auf Tubuai, die am dichtesten besiedelte Insel der Austral Islands (knapp 2200 Einwohner - Stand 2022). Das Klima und die Beschaffenheit der Insel sind die besten Voraussetzungen für den Anbau von Kohl, Salat und Kartoffeln.

Nach der Ankunft mit dem Beiboot an der Anlegestelle von Bloody Bay werden werden Sie mit Blumenkranz und energischen Klängen traditioneller Musik im Rathaus begrüsst. Sie können an traditionellen Kunst- und Handwerksvorführungen teilnehmen, bei denen das Weben von Pandanusblättern und die Herstellung von Muschelketten gezeigt werden.

Zu den heutigen Aktivitäten gehören der Besuch der kulturellen Stätten der Insel - das Marae von „PO TUI TUI“, Fort George - der Zufluchtsort der Meuterer der Bounty in 1789 und die Bucht "Bloody Bay" - wo einst die Kämpfe zwischen den Inselbewohnern und den Meuterern stattfanden. Der Strand der Bloody Bay lädt zum Schwimmen, Tauchen und Schnorcheln ein. Das Mittagessen wird heute an Bord serviert.

Optionale Aktivitäten: Zertifiziertes Tauchen (Anmeldung an der Rezeption).

Tag 7
Rapa

Auf dem Seeweg nach Rapa (Tag 6 Kreuzfahrt) / FMA

Auf dem Seeweg nach Rapa (Tag 6 Kreuzfahrt) / FMA

Nutzen Sie diesen Seetag, um die bisher gewonnen Eindrücke zu verarbeiten. Entspannen Sie am Schiffspool, lauschen einem der Vorträge oder nehmen Sie an einer der Aktivitäten an Bord teil.

Tag 8
Rapa

Rapa, Austral-Inseln (Tag 7 Kreuzfahrt) / FMA

Rapa, Austral-Inseln (Tag 7 Kreuzfahrt) / FMA

Die abgelegene, sichelförmig Insel Rapa ist nur per Schiff erreichbar und besticht mit ihrer Küstenlinie, gespickt mit traumhaften Fjorden und Buchten. Rapa-Iti (=Klein Rapa) und die Osterinsel Rapa-Nui (=Gross Rapa) sind durch eine starke kulturelle Ähnlichkeit geprägt und verbunden - so erzählen Legenden von der Besiedelung von Rapa-Nui durch die Menschen von Rapa-Iti. Einst waren die Einheimischen gefürchtete Krieger, die in Siedlungen inmitten der vulkanischen Berge lebten. Heute leben die Menschen von der Fischerei und der Viehzucht.

Am Kai in Ahurei gehen Sie von Bord wo sie in typisch polynesischer Manier Empfangen werden. Von hier aus werden Sie zum Kulturzentrum gebracht, bestaunen Sie wie die „Mamas“ lokales Kunsthandwerk herstellen: Hüte und Körbe aus zerbrechlichem Schilfrohr und Kunst aus Bambus. Anschliessend wird Ihnen eine lokale Mahl serviert, bevor Sie während einem ca. zweieinhalbstündigen Spaziergang zum Fort Morango Uta wandern.

Abgerundet wird der Tag im Rahmen eines polynesischen Abend mit Plancha-Buffet am Pool oder im Restaurant (Wetterabhängig).

Tag 9
Rapa

Rapa, Austral-Inseln (Tag 8 Kreuzfahrt) / FMA

Rapa, Austral-Inseln (Tag 8 Kreuzfahrt) / FMA

Heute haben Sie noch etwas mehr Zeit die Schönheit Rapa's zu erleben. Auf dem heutigen Programm stehen der Besuch von Ahurei - das Hauptdorf der Insel, Besichtigung alter Festungen, ein Besuch des landwirtschaftlichen Produktionszentrum und lokales Kunsthandwerk. Treffen Sie die Bewohnern der Insel und geniessen Sie ein über dem Holzfeuer zubereitetes Festmahl "Ma’a" im Dorf.

Tag 10
Raivavae

Raivavae, Austral-Inseln (Tag 9 Kreuzfahrt) / FMA

Raivavae, Austral-Inseln (Tag 9 Kreuzfahrt) / FMA

Mit 28 Motu, vielen Marae (heilige Stätten) und einer ungeahnt schönen Lagune ist Raivavae ein Juwel der Inseln von Tahiti. Man sagt, Raivavae sei das „Bora Bora von gestern“ und seine Lagune die schönste von Tahitis Inseln. Die Insel ist ein wahrer Garten Eden und wird Sie in ihren Bann ziehen.

Am Strand von Mahanatoa gehen Sie von Bord, von wo aus Sie mit dem Bus zu einer Inselrundfahrt aufbrechen. Verpassen Sie nicht den Besuch des „Lächelnden Tiki“ und der über die Insel verstreuten Marae. Auch auf Raivavae darf ein typisches Essen, ein Raivavae-Buffet nicht fehlen, welches Ihnen am Strand von Mahanatoa serviert wird. Die verbleibende Zeit auf der Insel können Sie für einen Spaziergang durch das Dorf nutzen, oder Sie entdecken die prächtige Lagune beim Schnorcheln.

Optionale Aktivitäten: Entdeckung des Mount Hiro (Anmeldung an der Rezeption).

Tag 11
Raiatea

Auf dem Seeweg nach Raiatea, Gesellschaftsinseln (Tag 10 Kreuzfahrt) / FMA

Auf dem Seeweg nach Raiatea, Gesellschaftsinseln (Tag 10 Kreuzfahrt) / FMA

Über die Weiten des Pazifiks nimmt die Aranui schliesslich wieder Kurs auf die Gesellschaftsinseln, nach Raiatea. Der Tag eignet sich hervorragend um etwas am Pool zu entspannen oder schlicht die wundervolle Aussicht auf den Südpazifik zu geniessen. Natürlich wartet die Crew auch wieder mit einem herrlichen Unterhaltungsprogramm an Bord auf Sie - Vorträge, erlernen polynesischer Tänze und Lieder und nicht zu vergessen ein traditionelle Aufführungen unter dem Sternenhimmel.

Tag 12
Raiatea

Raiatea, Gesellschaftsinseln (Tag 11 Kreuzfahrt) / FMA

Raiatea, Gesellschaftsinseln (Tag 11 Kreuzfahrt) / FMA

Raiatea, früher bekannt als "Havai’i", gilt als die Wiege der polynesischen Zivilisation. Von hier nahmen einst die Seefahrer und Navigatoren Kurs auf die drei Ziele des polynesischen Dreiecks: Neuseeland, Hawaii und den Osterinseln. Nach Ankunft auf der Insel fahren Sie zu dem spektakulärem Marae "Taputapuatea", ein 1.000 Jahre alter Freilufttempel. Der Tempel gehört zum UNESCO-Weltkulturerbe und gilt als das religiöse und spirituelle Zentrum von ganz Polynesien. Nach dem Mittagessen können Sie die Stadt Uturoa mit ihren Geschäften und Handwerksbetrieben besichtigen.

Tag 13
Bora-Bora

Bora Bora, Gesellschaftsinseln (Tag 12 Kreuzfahrt) / FMA

Bora Bora, Gesellschaftsinseln (Tag 12 Kreuzfahrt) / FMA

Bei Ihrer Ankunft in der weltberühmten Lagune von Bora Bora, welche in den schönsten Blau- und Grüntönen schimmert, werden Sie vom imposanten „Mount Otemanu“, dem höchsten Gipfel der Insel, begrüsst. In diesem Inselparadies können Sie einen Tag am Strand und ein Barbecue auf einem privaten Motu, dem „Motu Tapu“, geniessen. Am Abend Abreise nach Papeete.

Optionale Aktivitäten: Lagunentouren mit Boot und motorisiertem Kanu, Schwimmen mit Haien und Rochen, Tauchen, Inselrundfahrt (Anmeldung an der Rezeption).

Tag 14
Papeete

Papeete, Tahiti (Tag 13 Kreuzfahrt) / F, Papeete Tahiti, Nachübernachtung Aranui Cruise

Papeete, Tahiti (Tag 13 Kreuzfahrt) / F

Heute geht Ihre einmalige und faszinierende Entdeckungsreise zu Ende, es ist Zeit abschied zu nehmen und "*Nānā!*" (Auf Wiedersehen) zu sagen. Sie verlassen das Schiff gegen 07:00 Uhr morgens

Papeete Tahiti, Nachübernachtung Aranui Cruise

Nach dem Sie die Aranui 5 verlassen haben werden Sie zu Ihrem Hotel gebracht und der Rest des Tages steht Ihnen zur freien Verfügung. Erkunden Sie das quirlige Papeete und lassen die wahrlich einmaligen Erlebnisse der letzten Tage Revue passieren.

Übernachtung

Kon Tiki Boutique Hotel - Tahitian Room inkl. Frühstück o.ä.

Tag 15
Faa'a

Abreise von Tahiti / F

Abreise von Tahiti / F

Sie werden pünktlich für Ihren Flug vom Hotel abgeholt und zum Flughafen gebracht.

Je nach Flugzeit steht Ihnen der Tag noch zur freien Verfügung.

Ihr Hotel während der Reise (Vor- & Nachübernachtung)

Kon Tiki Boutique Hotel Mittelklassehotels

Leistungen

Im Reisepreis inklusive

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Hinweis

Schiffs- und Kabinenbeschreibung

Entdecken Sie an Bord der Aranui 5 neben der Traumstrände und kristallklaren Gewässer auch die berauschende Schönheit sowie Kultur der üppigsten, unberührtesten und entlegensten Inseln Französisch Polynesien. Erleben Sie eine unvergessliche Reise.

Die Aranui 5 ging im Dezember 2015 auf Jungfernfahrt und ist in erster Linie ein modernes Frachtschiff, das die bewohnten Inseln der Marquesas und Austral-Inseln mit Waren versorgt und deren einzige Verbindung zur Außenwelt ist. Das Schiff bietet den nötigen Komfort und Platz für 230 Passagiere.
Im Speisesaal erfreuen Sie sich an der abwechslungsreichen Aussicht und der einfallsreichen französischen und polynesischen Küche. Außerdem finden Sie drei Bars, darunter eine Panoramabar; zwei Lounges; einen Swimmingpool; einen Fitnessraum; ein Massagezimmer; ein Tattoo-Studio; ein Geschäft; zwei Aufzüge, eine Gäste-Wäscherei und zwei Konferenzräume an Bord.
Die ungezwungene Atmosphäre auf der ARANUI sowie die freundliche Crew tun ihr Übriges dazu, dass Sie sich schnell wohl fühlen.

Die geräumigen und geschmackvoll gestalteten Kabinen sind alle klimatisiert.

  • Standard Stateroom (11 qm): Außenkabine mit Bullauge, Doppelbett oder zwei Einzelbetten, Dusche, WC, Föhn
  • Deluxe Kabine (13 qm) Außenkabine mit Balkon (4 qm), Doppelbett oder zwei Einzelbetten, Dusche, WC, Föhn, TV, Safe, Kühlschrank
  • Superior Deluxe Kabine (14,5 qm) Außenkabine mit Balkon (4 qm), Doppelbett oder zwei Einzelbetten, Dusche, WC, Föhn, TV, Safe, Kühlschrank
  • Junior Suite mit Balkon (16 + 4 qm) oder ohne Balkon (19 qm) Außenkabine mit Doppelbett, Dusche, WC, Föhn, TV, Safe, Kühlschrank
  • Premium Suite (19 qm) Außenkabine mit Balkon (4 qm), Doppelbett, leicht abgetrennter Wohn- & Schlafbereich, Dusche, WC, Föhn, TV, Safe, Kühlschrank
  • Royal Suite (22qm) Außenkabine mit Balkon (9,5 qm), Doppelbett, abgetrennter Wohn- & Schlafbereich, Dusche, WC, Föhn, TV, Safe, Kühlschrank
  • Presidential Suite (41 qm) Außenkabine mit Balkon (12 qm), Schlafzimmer mit Doppelbett, Wohnzimmer, Lounge mit Bar, zwei Badezimmer je mit Dusche, WC, Föhn, begehbarer Kleiderschrank, TV, Safe, Kühlschrank
Nicht eingeschlossene Leistungen:

* Optionale Aktivitäten
* Trinkgelder und persönliche Ausgaben
* Alkoholische Getränke
* Transfers

Abfahrtstermine Aranui:

2025: 06.09., 01.11.

2026: 14.02., 28.03., 12.09., 24.10.

Bitte beachten Sie:
  • Änderungen der Route aufgrund der Wetterverhältnisse oder technischer Gegebenheiten bleiben vorbehalten.
  • Der Check-In erfolgt zwischen 07:00 - 09:00 Uhr. Die Abfahrt ist gegen 12:00 Uhr.
  • Wir empfehlen grundsätzlich die Anreise mindestens 24 Stunden vor Abfahrtstermin.
  • Für einige der Ausflüge wird ein gewisses Maß an Fitness vorausgesetzt/benötigt.
  • Die optionalen Exkursionen müssen vor Ort an der Rezeption der Aranui gebucht & bezahlt werden.
    Für die Ausflüge gilt vorbehaltlich Verfügbarkeit bei Buchung.
  • **Es gelten gesonderte Zahlungsbedingungen:**
    Nach Bestätigung ist eine sofortige Anzahlung von 30 % des Reisepreises fällig. Die Restzahlung muss spätestens 90 Tage vor Reisebeginn erfolgen.
  • **Es gelten gesonderte Stornobedingungen**
    Bis 61 Tage vor Abreise: lt. AGB, 60-45 Tage: 40%, 44-31 Tage: 70%, ab 30 Tage: 100%
  • ** Im Fall einer Änderung an einer bestehenden Buchung (Namensänderung, Datumsänderung etc.) finden die genannten Stornobedingungen Anwendung.

Vorbehaltlich Änderungen

Länderinformationen Französisch-Polynesien

Klima

Beste Reisezeit

Tropisches Klima, durch Meeresbrisen gemildert. Es gibt zwei Hauptjahreszeiten: November - März: warm, hohe Luftfeuchtigkeit, November - Dezember : häufige Regenschauer; April - Oktober: kühler und trocken (Temperaturen 22°-30°C).

Pass- und Visabestimmungen

Personalausweise/Identitätskarten

[1] U. a. Deutsche, Österreicher und Staatsangehörige aller anderen EU-Länder können für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen mit einem gültigen Personalausweis einreisen.

 

Achtung: Erfolgt die An- und Abreise jedoch über Drittstaaten, ist ein Reisepass notwendig.

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich. Deutsche, Österreicher und Staatsangehörige aller anderen EU-Länder können für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen mit einem gültigen Reisepass einreisen. Nicht-EU-Bürger benötigen für die Einreise nach Französisch-Polynesien einen Reisepass, der mindestens noch 3 Monate nach der Ausreise gültig ist.

Achtung: Erfolgt die An- und Abreise jedoch über Drittstaaten, sind die Vorschriften dieser Staaten bezüglich der Mindestgültigkeitsdauer des Reisepasses zu beachten.

Anmerkung zum Reisepass

Da sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern können, sollte man sich vor Antritt der Reise nach den aktuellen Bestimmungen erkundigen. Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen Frankreichs (Kontaktadressen s. Frankreich).

Visainformationen

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen:

(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung oder ein gültiges Langzeitvisum für ein Schengenland besitzen, für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten in einem Zeitraum von 6 Monaten. Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.

Visaarten und Kosten

Kurzzeitvisum: 9 €.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, den Flughafen nicht verlassen und mit demselben Flugzeug oder derselben Fluggesellschaft innerhalb von 3 Stunden in ein anderes Land weiterfliegen, benötigen kein Transitvisum.

Antrag erforderlich

Auskunft über die erforderlichen Unterlagen für ein Visum erteilen die französischen Vertretungen (Kontaktadressen s. Frankreich).

Nachweis ausreichender Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Benötigte Dokumente bei der Einreise

(a) Rück- oder Weiterreiseticket.

(b) ausreichende Geldmittel.

(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig ist.

Aufenthaltsverlängerung

U.a. EU-Bürger und Schweizer benötigen auch für Aufenthalte von über 90 Tagen kein Visum. 

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Allein reisende Minderjährige unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen.

Einreise mit Haustieren

Haustiere dürfen nur nach vorheriger Genehmigung ausschließlich aus tollwutfreien Ländern nach Französisch-Polynesien verbracht werden. Der Transit ist erlaubt, wenn das Tier auf dem Flughafen bleibt. Auskunft erteilen die Fluggesellschaften.

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich. Deutsche, Österreicher und Staatsangehörige aller anderen EU-Länder können für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen mit einem gültigen Reisepass einreisen. Nicht-EU-Bürger benötigen für die Einreise nach Französisch-Polynesien einen Reisepass, der mindestens noch 3 Monate nach der Ausreise gültig ist.

Achtung: Erfolgt die An- und Abreise jedoch über Drittstaaten, sind die Vorschriften dieser Staaten bezüglich der Mindestgültigkeitsdauer des Reisepasses zu beachten.

Visainformationen

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen:

(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung oder ein gültiges Langzeitvisum für ein Schengenland besitzen, für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten in einem Zeitraum von 6 Monaten. Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.

Einreise- & Sicherheitshinweise

Überblick

Stand - Fri, 04 Jul 2025 11:45:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Tue, 08 Jul 2025 13:46:11 +0200)

Letzte Änderungen: 

Aktuelles (Abschnitt)

Sicherheit - Kriminalität
Redaktionelle Änderungen

Einschließlich Französische Überseegebiete

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Mautbetrug

Aktuell werden zahlreiche Betrugsfälle bekannt, bei denen Reisende per SMS oder E-Mail zur Zahlung angeblich offener Mautgebühren auf französischen Autobahnen – insbesondere auf den Strecken A13 und A14 – aufgefordert werden. Diese Nachrichten wirken offiziell, stammen aber von Betrügern, die Zahlungsdaten abgreifen wollen. Offizielle Zahlungsaufforderungen werden ausschließlich durch registrierte Anbieter oder bei der Durchfahrt durch eine Mautstation versandt. Allgemeine Informationen zur Autobahnmaut in Frankreich bietet das Europäische Verbraucherzentrum auf seiner Webseite. 

  • Wichtig: Klicken Sie keinesfalls auf verdächtige Links und geben Sie keine persönlichen Daten ein. 
  • Prüfen Sie im Zweifelsfall direkt über die offiziellen Anbieter, ob Sie offene Mautgebühren haben.
  • Wie Sie sich schützen können und woran Sie betrügerische Nachrichten erkennen, erfahren Sie hier:
    Phishing erkennen – ULYS
    Verdächtige Nachrichten melden – VINCI CERT

Geändertes Rauchverbot in Frankreich seit dem 1. Juli 2025

Seit 1. Juli 2025 gilt in Frankreich ein deutlich ausgeweitetes Rauchverbot im Freien, insbesondere an Orten, die von Kindern und Jugendlichen frequentiert werden.

Verboten ist das Rauchen ab sofort

  • in öffentlichen Parks und Gärten
  • an Stränden, die an Badegewässer angrenzen
  • an Bushaltestellen (insbesondere überdachten) sowie
  • im Umfeld von Schulen, Hochschulen, Sportanlagen, Schwimmbädern und Bibliotheken

Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 135  EUR geahndet werden.

Im Außenbereich von Cafés und Restaurants ist Rauchen weiterhin erlaubt. Auch E-Zigaretten sind von dem Verbot nicht betroffen. Reisenden wird geraten, auf entsprechende Hinweisschilder („Zone sans tabac") zu achten und sich an die ausgewiesenen Regeln zu halten, um entsprechende Bußgelder zu vermeiden.

Neukaledonien

Im französischen Überseegebiet Neukaledonien kam es im Mai 2024 im Zusammenhang mit einer geplanten Verfassungsänderung zu gewalttätigen Auseinandersetzungen von Befürwortern einer Unabhängigkeit von Frankreich mit den Sicherheitskräften. 

Die Lage vor Ort hat sich stabilisiert, eine erneute Verschlechterung der Sicherheitslage kann jedoch - abhängig vom Ausgang laufender Verhandlungen- nicht ausgeschlossen werden verschärfen. 

  • Bitte informieren Sie sich beim Hochkommissariat von Neukaledonien bzw. über die Medien über die aktuelle Lage und planen Sie Ihren Aufenthalt entsprechend.
  • Versichern Sie sich, besonders im Vorfeld einer Individualreise, ob Ihre gebuchte Unterkunft tatsächlich geöffnet hat.
  • Verhalten Sie sich umsichtig und meiden Sie Demonstrationen.
  • Befolgen Sie Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.

Grenzkontrollen

Frankreich führt an seinen Landgrenzen zu Deutschland, Belgien, Luxemburg, der Schweiz, Italien und Spanien sowie an allen Luft- und Seegrenzen bis auf weiteres Kontrollen der Grenzpolizei und der Zollbehörden durch. Diese erfolgen stichprobenartig. 

Auch Deutschland führt vorübergehende Binnengrenzkontrollen an allen deutschen Landgrenzen durch. 

Die grenzpolizeilichen Maßnahmen werden situationsabhängig räumlich und zeitlich flexibel vorgenommen.

Verzögerungen und Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr können nicht ausgeschlossen werden. Pendler und Reisende – auch Kinder – müssen in der Lage sein, sich durch gültige Reisepässe oder Personalausweise auszuweisen. Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht, siehe Einreise und Zoll - Reisedokumente. Angehörige anderer Staaten müssen die gültigen Einreisevoraussetzungen erfüllen (u.a. erforderlichenfalls über ein Visum verfügen).

  • Führen Sie stets ein gültiges Reisedokument mit.
  • Überzeugen Sie sich als Fahrer eines Kraftfahrzeugs stets davon, dass Ihre Mitfahrer gültige Grenzübertrittspapiere mit sich führen.
  • Beachten Sie Anzeigen auf den Autobahnen, Absperrungen und Warnhinweise. Informationen zum Verkehr finden Sie auch auf den Webseiten Bison Futé und der französischen Bahngesellschaft SNCF.

Sicherheit

Terrorismus

Die Sicherheitslage in ganz Frankreich, insbesondere in Paris und anderen Großstädten, ist – auch nach der Eskalation der Lage im Nahen Osten – weiterhin angespannt.

Zur Begegnung terroristischer Bedrohungen gilt in Frankreich der Plan „Vigipirate", der je nach Bedrohungslage verschiedene Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vorsieht. Derzeit gilt die höchste von insgesamt drei Terrorwarnstufen (= urgence attentat).

Die Bevölkerung ist aufgerufen, an öffentlichen Orten insbesondere bei Sportveranstaltungen, Demonstrationen und bei Versammlungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen erhöhte Wachsamkeit und Vorsicht walten zu lassen. Frankreich ist seit Anfang 2015 Ziel mehrerer schwerer Terroranschläge gewesen, u.a. in Paris, Nizza, Straßburg und Lyon. Seit 2020 erfolgten verschiedene z.T. tödliche islamistische Anschläge auf einzelne Personen, u.a. im Großraum Paris und in Südfrankreich.

Jüdische Einrichtungen werden verstärkt gesichert und überwacht. Militär patrouilliert auf öffentlichen Plätzen. Auf Bahnhöfen, Flughäfen, in Zügen und U-Bahnen gibt es auch sonst verstärkte Gepäck- und Personenkontrollen. Auch an Eingängen zu Museen oder Einkaufszentren kann es zu Handtaschenkontrollen kommen. In vielen Bahnhöfen gibt es keine Möglichkeit der Gepäckaufbewahrung mehr.

  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und ungewöhnlichen Ereignissen aufmerksam.
  • Informieren Sie sich über Medienangebote, insbesondere Social-Media-Accounts (Facebook & X) der französischen Regierungs- und Sicherheitsstellen.
  • Kennzeichnen Sie Ihr Reisegepäck auch bei Bahnreisen mit Namen und Anschrift.
  • Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.

Korsika

Auch in der jüngsten Vergangenheit kam es wieder zu Sprengstoffanschlägen, die sich gegen Symbole der Staatsgewalt und öffentliche Einrichtungen (Gendarmerie- und Polizeistationen, Gebäude der Finanzverwaltung) richteten. Vor diesem Hintergrund kann weiterhin eine Gefährdung auch von ausländischen Reisenden, die sich in der Nähe solcher Gebäude aufhalten, nicht ausgeschlossen werden.

Innenpolitische Lage

Streiks

In ganz Frankreich gibt es hin und wieder großflächige Streiks, insbesondere auch im öffentlichen Nah- und Fernverkehr. Hierbei kann es vereinzelt zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen.

  • Verhalten Sie sich umsichtig und meiden Sie Demonstrationen.
  • Planen Sie Ihren Aufenthalt entsprechend.
  • Befolgen Sie Anweisungen der lokalen Sicherheits- und Ordnungskräfte.
  • Verfolgen Sie die aktuelle Lage im Nah- und Fernverkehr über die Internetseiten der Staatlichen Eisenbahngesellschaft SNCF, des Nahverkehrs in Paris und Umland (RATP) und der Pariser Flughäfen.

Kriminalität

Paris und die großen Städte, dort insbesondere touristisch hoch frequentierte Ziele und touristischen Attraktionen, sind von Kleinkriminalität betroffen. Darunter fallen vor allem Taschendiebstähle, aber auch Übergriffe auf ausländische Besucher. Insbesondere der öffentliche Nah- und Fernverkehr ist von diesen Vorfällen betroffen. In Nachtzügen mit Schlaf- und Liegewagen in Südfrankreich besteht eine erhöhte Gefahr.
Überfälle auf Fahrzeuge im Straßenverkehr z.B. von Mopeds aus werden insbesondere aus den Regionen Auvergne-Rhône-Alpes, Provence-Alpes-Côte d'Azur und dem östlichen Teil der Region Occitanie gemeldet. Zudem werden auf Rastplätzen Aktivitäten organisierter Banden verzeichnet.
Auf der Strecke zum Fähranleger von Calais kann es zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen durch Personen kommen, die versuchen, illegal ins Vereinigte Königreich zu gelangen.

Von einigen französischen Überseegebieten wie insbesondere Mayotte wird von steigender Armutskriminalität berichtet. Auch der Besitz und Einsatz von Waffen ist in den Überseegebieten teilweise verbreitet.

  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, im öffentlichen Nah- und Fernverkehr und insbesondere in Nachtzügen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Führen Sie nicht unnötig Wertgegenstände mit sich und fertigen Sie für Notfälle Kopien von Ausweispapieren an; führen Sie Listen wichtiger Telefonnummern und halten Sie diese jederzeit zugänglich bereit.
  • Lassen Sie Wertsachen während der Fahrt möglichst nicht sichtbar im Fahrzeug liegen, lassen Sie Fahrzeuge verriegelt und stellen Sie sie nicht unbewacht ab.
  • Übernachten Sie mit Wohnmobilen und Campingwagen nur auf bewachten Campingplätzen.
  • Übernachten Sie nicht auf Rastplätzen, insbesondere nicht entlang der Autobahnen in der Nord-Süd-Richtung nach Südfrankreich oder nach Spanien und im gesamten Süden Frankreichs. Bei Übernachtung im Wohnmobil/Wohnwagen auf Autobahnraststätten werden Reisende regelmäßig Opfer von Diebstählen und Überfällen, die auch unter Einsatz von K.-o.-Tropfen/Betäubungsmitteln begangen werden.
  • Seien Sie bei Reisen in den Überseegebieten speziell in ärmeren Gegenden besonders vorsichtig und leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand.

Natur und Klima

Klima, Überschwemmungen, Herbststürme und Lawinengefahr

Das Klima reicht von atlantischem Meeresklima über kontinental im Zentrum und Osten und mediterran an der Mittelmeerküste bis zu alpin in den Bergen.
In den Überseegebieten herrscht tropisches bzw. subtropisches Klima.

Vermehrt kommt es insbesondere im Sommer und Frühherbst zu Sturzfluten, die Todesopfer fordern können.
Auf dem Mittelmeer kann es insbesondere von August bis November zu vereinzelten schweren Herbststürmen kommen.

In den Wintermonaten kann in den französischen Alpen Lawinengefahr bestehen.

Busch- und Waldbrände

Insbesondere in Südfrankreich und auf Korsika kommt es vor allem in den Sommermonaten aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen mit Dürreperioden regelmäßig zu Busch- und Waldbränden. In von Waldbränden betroffenen Gebieten sind Verkehrswege häufig gesperrt. Es kann zu Ausfällen der Energieversorgung und der Kommunikationsinfrastruktur kommen.

Tropenstürme in den Überseegebieten

In der Karibik ist von Juni bis Ende November Wirbelsturmsaison (Martinique, Guadeloupe, Saint-Martin und Saint-Barthélemy), im Indischen Ozean von Januar bis April (La Réunion und Mayotte), im Südpazifik von November bis April (Französisch-Polynesien und Neukaledonien). In dieser Zeit muss mit Tropenstürmen gerechnet werden.

Erdbeben und Vulkane

Neukaledonien, Wallis-et-Futuna, La Réunion und Mayotte sowie die karibischen Überseegebiete liegen in zum Teil seismisch sehr aktiven Zonen, weshalb es zu auch schwereren Erdbeben und erheblicher vulkanischer Aktivität kommen kann.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Informieren Sie sich fortlaufend über die Witterungslage. Aktuelle Hinweise erhalten Sie über die Medien, z.B. auf Météo France, und über Bekanntmachungen der Präfekturen und Gemeinden, in denen Sie sich aufhalten. Aktuelle Wetterwarnungen bietet MeteoAlarm.
  • Wählen Sie die europäische Notfallnummer 112, wenn Sie sich in einer Notlage befinden. Sie können dann sofort geortet werden, sodass entsprechende Rettungsmaßnahmen eingeleitet werden können.
  • Beachten Sie Anzeigen auf den Autobahnen, Absperrungen und Warnhinweise. Informationen zum Verkehr finden Sie auch auf der Website Bison Futé.
  • Beachten Sie insbesondere die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Fall einer Sturmwarnung.
  • Machen Sie sich bei Reisen in die Überseegebiete mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Siehe Aktuelles

Zuständige Auslandsvertretung für die Überseegebiete

Die deutsche Botschaft in Paris ist die zuständige konsularische Vertretung auch für die Überseegebiete Frankreichs. In Papeete (Tahiti, Französisch-Polynesien), Fort-de-France (Martinique), Nouméa (Neukaledonien) und Sainte-Clotilde (La Réunion) gibt es deutsche Honorarkonsulinnen und -konsuln, an die sich Reisende in Notfällen wenden können. Matoury (Französisch-Guayana) und Baie-Mahault (Guadeloupe) werden ggf. von Fort-de-France mit betreut.

Grenzkontrollen/Brexit

Siehe Aktuelles - Grenzkontrollen

Es finden stichprobenartige Kontrollen an den Landesgrenzen Frankreichs zu Belgien, Luxemburg, Deutschland, der Schweiz, Italien und Spanien sowie an den Luft- und Seegrenzen statt. Es kann daher im Reiseverkehr zu Einschränkungen kommen. Insbesondere bei der Ausreise in das und der Einreise aus dem Vereinigten Königreich und vor allem im grenzüberschreitenden Güterverkehr muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.

  • Informieren Sie sich über die Brexit-Webseite der französischen Regierung; sie enthält auch Informationen für Lkw-Fahrer in deutscher Sprache.

Die Weiterreise von den französischen Antillen auf andere Karibikinseln oder z.B. die Ausreise über den niederländischen Teil der Insel St. Martin (Sint Maarten, Flughafen Juliana) ist nur mit Reisepass möglich.

  • Führen Sie stets ein Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) mit sich.
  • Planen Sie Ihren Aufenthalt entsprechend.

Infrastruktur/Verkehr

Siehe Aktuelles

Seit Februar 2024 gelten bei den Zugverbindungen des TGV INOUI der französischen Bahngesellschaft SNCF Gepäckbeschränkungen hinsichtlich Größe und Umfang. Weitere Informationen bietet die Bahngesellschaft SNCF.

Seit September 2024 sind bei Verstößen gegen die Gepäckvorschriften Bußgelder zu zahlen.

Neben einem Inlandsflugnetz gibt es ein gut ausgebautes Eisenbahnnetz mit Hochgeschwindigkeitszügen und Busverbindungen sowie gut funktionierenden öffentlichen Nahverkehr in den Städten. Mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (auf dem Luft- und Landweg) muss im Falle von Streiks gerechnet werden. Aktuelle Informationen bietet RATP.
Fast alle Autobahnen in Frankreich sind mautpflichtig.
Ein rotes Lichtzeichen in Kreuzform auf der Rückseite der Ampel des Gegenverkehrs signalisiert, dass dieser Rot hat und bei eigener grüner Ampel ein zügiges Linksabbiegen möglich ist, sofern keine bevorrechtigten Fußgänger an der Kreuzung sind. Ein gelb blinkender Pfeil bei auf Rot geschalteten Ampeln signalisiert möglichen bevorrechtigten Querverkehr.
An Verkehrskreuzungen, die als Kreisverkehr ausgestaltet und ausgeschildert sind („carrefour giratoire"), hat das einfahrende Fahrzeug Vorfahrt zu gewähren. Wenn nichts anderes ausgeschildert ist, gilt – auch in kreisverkehrähnlichen Kreuzungen („rond point") - rechts vor links, d.h. der einfahrende Verkehr hat in der Regel Vorfahrt. Bei mehrspurigen kreisverkehrsähnlichen Kreuzungen ist dem auf der Außenspur fahrenden Fahrzeug Vorrang zu gewähren.
Durchgezogene gelbe Streifen am Fahrbahnrand bedeuten absolutes Halteverbot, unterbrochene Parkverbot.
Blaue Markierungen am Fahrbahnrand weisen auf ein begrenztes und ggfs. kostenpflichtiges Parken mit Parkscheiben (Zones Bleues) hin.
Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahranfänger in den ersten beiden Jahren 0,2.
Die Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen wurde 2018 von 90 auf 80 km/h gesenkt.

In der vom Stadtautobahnring Boulevard Périphérique umschlossenen Innenstadt von Paris und zahlreichen anderen französischen Großstädten sind mittlerweile Umweltzonen eingeführt worden. Diese dürfen unabhängig von der Art des Antriebs nur mit Kraftfahrzeugen befahren werden, die mit einer je nach Schadstoffausstoß abgestuften französischen Umweltplakette „Certificat Qualité de l'Air" (auch Crit'Air) gekennzeichnet sind. Vor dem 1. Januar 1997 erstmals zugelassenen Kraftfahrzeugen und vor dem 1. Juni 1999 erstmals zugelassenen Krafträdern wird keine Umweltplakette erteilt. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Innerhalb der Umweltzonen können Bereiche für Fahrzeuge bestimmter Schadstoffklassen gesperrt oder Parkverbote errichtet werden. Deutsche Umweltplaketten werden nicht anerkannt. Die französische Umweltplakette Certificat Qualité de l'Air kann auch für in Deutschland zugelassene Kraftfahrzeuge anhand von Angaben aus den gültigen deutschen Zulassungspapieren bestellt werden.

Das Fahren mit elektrischen Kleinstfahrzeugen (E-Roller) ist auf Gehwegen grundsätzlich verboten, es sei denn die Kommune hat dies erlaubt. In Paris ist das Fahren und Abstellen der E-Roller auf den Gehwegen verboten und wird mit Geldstrafen geahndet.

  • Informieren Sie sich bei Zugreisen insbesondere zu den Gepäckvorschriften bei der Bahngesellschaft SNCF.
  • Informieren sich Sie bei Autoreisen z.B. auf Bison Futé.

Führerschein

Der deutsche Führerschein wird anerkannt.

LGBTIQ

Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.

Rechtliche Besonderheiten

An allen öffentlichen Orten gilt ein generelles Rauchverbot.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen mit Haftstrafen geahndet, mindestens droht ein pauschales Bußgeld in Höhe von 200 EUR.

Es ist in Frankreich nicht erlaubt, an öffentlichen Orten das Gesicht zu verhüllen. Vergehen können zu Strafen von bis zu 150 EUR führen.

Geld/Kreditkarten

Zahlungsmittel ist der Euro (EUR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.

Einreise und Zoll

Siehe Aktuelles

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen: 
Frankreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13. Dezember 1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.

Reisen in die französischen Überseegebiete

Die Einreise in die Überseegebiete Martinique, Guadeloupe, Französisch-Guayana, Mayotte und La Réunion sowie die Überseeterritorien Französisch-Polynesien, Saint-Pierre-et-Miquelon, Wallis und Futuna, Saint-Martin, Saint-Barthélemy und Neukaledonien ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja, siehe aber Anmerkungen
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:

Reisedokumente müssen gültig sein.
Sollte die Flugroute eine Zwischenlandung auf nicht zu den französischen Überseeterritorien gehörenden Inseln vorsehen wie derzeit z.B. via Mauritius nach La Réunion oder via Tobago nach Martinique, kann es zu Ausweiskontrollen kommen. In diesem Fall ist für die Einreise ein mindestens noch sechs Monate gültiger Reisepass erforderlich, der Personalausweis ist nicht ausreichend. Das gilt auch für Rückflüge vom Flughafen Princess Juliana vom niederländischen Teil der Insel, Sint Maarten.

  • Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft.
  • Nehmen Sie sicherheitshalber einen noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass mit.

Minderjährige

Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen.

  • Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Reisende müssen mitgeführte Barmittel (Bargeld, Zahlungsanweisungen, Solawechsel, Aktien, Schuldverschreibungen und fällige Zinsscheine/Kupons) ab 10.000 EUR (bei anderen Währungen die entsprechenden Gegenwerte) bei der Einreise in die EU oder der Ausreise aus der EU bei der zuständigen nationalen Behörde, in der Regel bei den Zollbehörden, schriftlich von sich aus anmelden.
Nähere Informationen erteilen die französischen Zollbehörden Douane.

Tiere

Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u.a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. 
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit

Impfschutz

Für die Einreise nach Frankreich sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
  • Als Reiseimpfungen werden für die Mittelmeerküste und Korsika Impfungen gegen Hepatitis A, für die Rheinebene und das Elsass Impfungen gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) empfohlen.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden in den Sommermonaten vereinzelt in Südfrankreich durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber. Für Frankreich ist die Impfung i.d.R. nicht notwendig.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Zika-Virus-Infektion

Im Süden des Landes im Département Var wurden Einzelfälle von lokal erworbenen Zika-Virus-Infektionen nachgewiesen. Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

  • Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen in Zika-Virus-Infektion.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

West-Nil-Fieber

Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Frankreich zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Seit 2015 wurden auf Korsika einzelne Fälle von Bilharziose durch Schistosomiasis haematobium berichtet. Sämtliche Infektionen stehen im Zusammenhang mit Aufenthalten und Süßwasserkontakten am Unterlauf des Flusses Cavu/Cavo nahe der Stadt Porto Vecchio im Süden der Insel. Eine grundsätzliche Gefährdung kann dort nicht ausgeschlossen werden, siehe Schistosomiasis.

  • Sehen Sie vom Baden im Fluss Cavu/Cavo ab.

Medizinische Versorgung

In Frankreich besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf dringend erforderliche Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.

Französische Überseegebiete

Zika-Virus-Infektion

Bis auf La Reúnion und Mayotte sind alle französischen Überseedépartements Übertragungsgebiete für Zika-Viren. Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

  • Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen in Zika-Virus-Infektion.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden in allen französischen Überseegebieten durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Viren werden in allen französischen Übersee von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu langanhaltenden rheumaähnlichen Beschwerden. Weitere Informationen siehe Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

HIV/AIDS

In allen französischen Überseedépartments besteht ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in den französischen Überseegebieten ist nicht mit dem europäischen Standard vergleichbar, im regionalen Vergleich jedoch gut. Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen sollten sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise in die französischen Überseegebiete bewusst sein.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Französisch-Guayana

Impfschutz

Für Französisch-Guayana ist eine Gelbfieberimpfung für alle Personen, die älter als ein Jahr sind, zur Einreise vorgeschrieben, siehe WHO. Es muss landesweit mit einer Übertragung von Gelbfieber gerechnet werden.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über 4 Wochen muss laut WHO-Vorgaben eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter 4 Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung. Die Nachweispflicht entsprechend der WHO-Vorgaben wird nach derzeitigem Kenntnisstand aktuell nicht umgesetzt.
  • Als Reiseimpfung werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

In Französisch-Guayana liegt ganzjährig ein mittleres Risiko entlang der Flüsse, insbesondere der Flüsse Oiapoque, Approuague, Mana und Maroni vor. Ebenfalls besteht ein mittleres Risiko in den Regionen um den Petit-Saut-Staudamm und Saül sowie Grand Santi und Maripasoula. Die Küstenregion, einschließlich der Städte Kourou und Cayenne gelten als malariafrei. Der Anteil an Malaria tertiana (P. vivax) beträgt über 97%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.

Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen. 

  • Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.

Trypanosomiasis („Mal de Chagas")

In Französisch-Guayana kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. Einen Schutz gegen Bisse können korrekt angebrachte Bettnetze bieten. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen an Herz und Verdauungstrakt auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende jedoch sehr gering.

  • Nutzen Sie zum Schutz gegen Bisse korrekt angebrachte Bettnetze.

Martinique

Impfschutz

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.

Guadeloupe

Impfschutz

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.

St. Barthélemy

Impfschutz

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.

St. Martin

Impfschutz

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.

Französisch-Polynesien und Neukaledonien

Impfschutz

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.

La Réunion

Impfschutz

Für die Einreise nach La Reúnion sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.

Mayotte

Impfschutz

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

In Überseedépartement Mayotte besteht ganzjährig ein geringes Risiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen.

Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

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Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Allgemeines

Hauptstadt

Papeete (Tahiti).

Geographie

Französisch-Polynesien besteht aus 120 Inseln, die sich in fünf Inselgruppen aufteilen. Die Leeward- und die Windward-Inseln, die zusammen auch Gesellschafts-Inseln (Archipel de la Société) genannt werden, sind bergig mit flachen Küstenstreifen. Tahiti ist die größte der Windward-Inseln, höchste Erhebungen sind der Mount Orohena (2236 m) und der Mount Aorai (2068 m). Das neben Tahiti gelegene Moorea ist eine malerische Insel vulkanischen Ursprungs mit langen weißen Sandstränden. Raiatea und Bora-Bora sind die größten der Leeward-Inseln und haben eine eher hügelige Landschaft. 298 km östlich von Tahiti liegt der Tuamotu-Archipel, der aus 80 Korallenatollen besteht. Die Marquesas (1497 km nordöstlich von Tahiti) sind zwei Inselgruppen vulkanischen Ursprungs, die in eine nördliche und südliche Gruppe aufgeteilt werden. Südlich von Tahiti liegen die grasbewachsenen Austral-Inseln, eine von Ost nach West verlaufende 499 km lange Inselkette.

Regierung

Französisches Überseeland (Pays d'outre mer/P.O.M.) seit 2004. Durch die Änderung des offiziellen Status des Gebietes von Überseeterritorium (TOM) in Überseeland (pays d'outre-mer) wurde die Position der lokalen Regierung und des lokalen Präsidenten gestärkt. Frankreich ist nur noch für Außenpolitik, Justiz, Verteidigung, innere Sicherheit und Geldwesen zuständig. Die gesetzgebende Regionalversammlung Assemblée territoriale (57 Mitglieder) wird alle fünf Jahre gewählt. Zwei Vertreter werden in die Pariser Nationalversammlung und ein weiterer in den Senat entsandt.

Staatsoberhaupt

Emmanuel Macron, seit Mai 2017, vertreten durch Hochkommissar Alexandre Rochatte, seit September 2025.

Regierungschef

Moetai Brotherson, seit Mai 2023.

Elektrizität

110 V, 60 Hz (in älteren Hotels); 220 V, 60 Hz (in neueren Hotels). Eventuell ist ein französischer Adapter erforderlich, der meistens an der Rezeption erhältlich ist.

Übersicht

Die Inseln von Französisch-Polynesien strahlen entspannte Ruhe aus und sind der Inbegriff von türkisfarbener Brandung und romantischen Sonnenuntergängen. Weit weg und unberührt sind die Inseln, auf denen die Natur alles andere dominiert.
Die ersten Europäer, die im 16. Jahrhundert hier Fuß an Land setzten, waren die spanischen und portugiesischen Entdecker. Erst übernahmen die Briten, danach die Franzosen die Macht im 18. Jahrhundert.
Tahiti, die größte Insel von Französisch-Polynesien, die von Mount Orohena (2.236 m) und Mount Aorai (2.068) dominiert wird und sich vor allem durch ihre spektakuläre tropische Landschaft auszeichnet, wurde 1842 französisches Protektorat. Die anderen Inseln folgten um die vorletzte Jahrhundertwende. 1957 wurde Französisch-Polynesien ein französisches Überseeterritorium und 2004 neben Neukaledonien das zweite französische Überseeland.
 

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

Französisch-Polynesien wird u.a. von United Airlines (UA)Air New Zealand (NZ)American Airlines (AA) und Air Tahiti Nui (TN) angeflogen. Air Tahiti Nui (TN) fliegt ab Paris via Los Angeles nach Papeete.

Von Deutschland, Österreich und der Schweiz aus fliegen nach Papeete u.a.:
Lufthansa (LH) ab Frankfurt/M. in Kooperation mit Air Tahiti Nui (TN) via Los Angeles sowie
Air France (AF) von deutschen Flughäfen, Wien und Zürich aus via Paris und Los Angeles.

- Swiss (LX) fliegt ab Zürich in Kooperation mit Air Tahiti NUI (TN) via Paris (CDG).

Flugverbindungen von Paris nach Papeete bieten auch French bee (BF) via San Francisco und Air Tahiti Nui (TN) via Los Angeles an.

Flugzeiten

Frankfurt - Papeete: ab 22 Std. 30 Min.; Wien/Zürich - Papeete: ab 25 Std.; Paris - Papeete: ab 22 Std. 25 Min.

Ausreisegebühr

Auf Französisch-Polynesien sind keine Flughafengebühren zu entrichten.

 

Anreise mit dem Schiff

Papeete auf Tahiti, der einzige internationale Hafen, wird von Kreuzfahrtschiffen angelaufen.

Kreuzfahrtschiffe

Auf ihren in Hamburg startenden Kreuzfahrt-Weltreisen legen Phoenix und AIDA auch in Papeete an. In Europa startende Kreuzfahrten mit Zwischenstopp in Papeete werden außerdem auch von Costa, MSC und Princess Cruises angeboten.

 

Vor Ort unterwegs

Unterwegs mit dem Flugzeug

Die Regionalfluggesellschaft Air Tahiti (VT) verbindet Tahiti von ihrer Basis in Papeete aus sowohl mit den Nachbarinseln Moorea, Huahine, Raiatea, Bora-Bora und Maupiti als auch einer Vielzahl weiter entfernt liegender Inseln Französisch-Polynesiens.

 

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Tahiti besitzt entlang der Küste eine asphaltierte Ringstraße. Bei Taravao, im Osten der Insel, zweigen Stichstraßen zu den Orten Tautira und Teahupoo ab. Die übrigen Inselstraßen sind zumeist unbefestigt.

Auch auf Bora Bora, Moorea, Huahine und Raiatea gibt es Ringstraßen, die die Küste entlang führen.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

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Zustand der Straßen

Zumeist sind auf den verschiedenen Inseln nur die Straßen entlang der Küsten asphaltiert. Straßen im Inselinneren sind in der Regel unbefestigt.

Autovermietung

Auf den größeren Inseln sind verschiedene Mietwagenanbieter am Flughafen und in den Städten vertreten.

Taxi

Taxis gibt es auf Tahiti, Moorea, Bora Bora, Huahine und Raiatea. Sie sind vor vielen Hotels sowie an Flug- und Fährhäfen zu finden. 

Fahrrad

Mopeds und Fahrräder können auf den größeren Inseln angemietet werden.

Reisebus

Le Truck-Busse umrunden die größeren französisch-polynesischen Inseln entlang ihrer Küstenstraßen. Die Busse halten jederzeit an, wenn Passagiere aussteigen möchten; feste Fahrpläne und Haltestellen gibt es nicht.

Vorschriften

Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze: 0,5 ‰.

Es gilt die französische Straßenverkehrsordnung, jedoch kann es örtliche Besonderheiten geben.

Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 40 km/h;
- außerorts: 80 km/h.

Pannenhilfsdienst

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.

Dokumentation

Der nationale Führerschein ist ausreichend.

 

Unterwegs mit dem Schiff

Zwischen Tahiti, Moorea und Aremiti verkehren mehrmals täglich Katamarane von Aremiti (Fahrtzeit: 30 Min.).

Kreuzfahrten zwischen den verschiedenen französisch-polynesischen Inseln bieten Reedereien wie Oceania Cruises, Aranui, Paul Gauguin Cruises, Ponant, Windstar Cruises und Regent Seven Seas Cruises an. Auf diesen Kreuzfahrten werden u.a. die Inseln Tahiti, Moorea, Bora Bora, Raiatea, Nuku Hiva und Fakarava angelaufen.

 

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Es gibt etwa 30 Krankenhäuser und etwa 300 Ärzte in Französisch-Polynesien.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und Reiserückholversicherung wird empfohlen.

Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

Anmerkungen Impfungen

[1] Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz. Bei längerem Aufenthalt oder besonderer Exposition empfiehlt sich eine Impfung gegen Dengue-Fieber.

[2] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die über ein Jahr alt sind und nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen. Ausgenommen sind Reisende, die sich nicht länger als 12 Stunden im Transitraum in den Infektionsgebieten aufgehalten haben.

[3] Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Essen und Trinken

Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für Infektionskrankheiten (z.B. Hepatitis A, Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen) die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden. Daher sollten stets sorgfältige Nahrungsmittel- und Trinkwasser-Hygienemaßnahmen durchgeführt werden. Wasser außerhalb der Stadtgebiete sollte abgekocht oder anderweitig keimfrei gemacht werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Milch ist pasteurisiert und einheimische Milchprodukte können ebenso wie Fleisch, Geflügel, Meeresfrüchte, Obst und Gemüse in der Regel ohne Bedenken verzehrt werden. Der Genuss von Schalentieren und gekochtem Fisch kann allerdings u. U. Vergiftungserscheinungen nach sich ziehen. Vor dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird gewarnt.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Die durch Mücken übertragene Viruserkrankung Chikungunya (CHIC) kommt vor. Wirksamen Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel. Eine Impfung gegen Chikungunya ist verfügbar, eine Impfempfehlung der STIKO besteht jedoch noch nicht.

Landesweit tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Ein wirksamer Insektenschutz reduziert die Übertragungsgefahr.

HIV/Aids ist eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

Das Zika-Virus wird durch Stechmücken auf den Menschen übertragen. Zu den Symptomen gehören u.a. Fieber, Gelenkschmerzen und eine Bindehautentzündung. Häufig bleibt die Infektion unbemerkt oder verläuft nur mit milden Symptomen. Das Virus kann bei Ungeborenen Fehlbildungen verursachen und zu Schwangerschaftskomplikationen führen. Es existiert weder eine Impfung noch eine medikamentöse Prophylaxe. Eine konsequente Einhaltung persönlicher Mückenschutzmaßnahmen wird empfohlen.

Geld

Währung

In dem französischen Überseeland (Pays d'outre mer/P.O.M.) Französisch-Polynesien und in dem französischen Überseeterritorium (Territoires d'Outre-Mer/T.O.M) Neukaledonien ist die offizielle Währung der CFP Franc, der an den Euro gebunden ist.

1 CFP Franc = 100 Centimes. Währungskürzel: CFP Fr, XPF (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 10.000, 5.000, 1.000 und 500 CFP Fr im Umlauf; Münzen in den Nennbeträgen von 100, 50, 20, 10, 5, 2 und 1 CFP Fr.

Kreditkarten

American Express, Visa, Mastercard und Diners Club werden vor allem in Hotels, größeren Geschäften und Autoverleihstationen auf Tahiti, Bora Bora, Moorea und Huahine akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
 

Geldautomaten

Bankkarten

Mit der Kreditkarte und Pinnummer kann an Geldautomaten Geld abgehoben werden. Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann an Geldautomaten mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol zum Geldabheben genutzt werden. Auf den größeren Inseln von Französisch-Polynesien gibt es Banken mit Geldautomaten, die Bankkundenkarten mit dem Maestro- oder Cirrus-Zeichen akzeptieren. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen.

Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können in Französisch-Polynesien in Papeete und in wenigen anderen größeren Städten in einigen Banken und Wechselstuben eingelöst werden. 

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Fr 08.00-15.30 Uhr, z. T. auch Sa 07.45-11.30 Uhr.

Devisenbestimmungen

S. Frankreich.

Geldwechsel

Auf dem Flughafen, in Banken sowie autorisierten Hotels und Geschäften in Papeete.

Währungen

Sprache

Überblick

Amtssprachen sind Französisch und Tahitisch. Polynesische Sprachen und Englisch werden ebenfalls gesprochen.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können zollfrei nach Französisch-Polynesien eingeführt werden:

200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak (Personen ab 18 J.);

4 l Kombination aus Champagner, Wein oder Schaumwein;

oder 2 l Bier, Wermut, Weine aus Pflanzen oder Aromastoffen (2 l Champagner, Weine oder Schaumweine können hinzugefügt werden),

oder 2 l andere alkoholische Getränke (2 l Champagner, Weine oder Schaumweine können hinzugefügt werden) (Personen ab 18 J.).

Andere Artikel für den persönlichen Gebrauch im Wert von bis zu 50.000 CFP Fr (Kinder bis 15 Jahren 15.000 CFP Fr).

 

Achtung: Mindestens 48 Stunden vor der Einreise muss eine elektronische Einfuhrerklärung über die App "Je Déclare!" abgegeben werden.
 

Verbotene Importe

Drogen, Narkotika, Waffen, tierische Produkte, Früchte, Blumen.

Kommunikation

Telefon

Selbstwählferndienst.

Mobiltelefon

GSM 900. Netzbetreiber ist Tikiphone S.A. (Internet: www.vini.pf).

Internet

Es gibt Internetcafés in Papeete und Moorea.

Post

Luftpost nach Europa benötigt zwischen sechs und zehn Tagen.
Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Do 07.00-18.00 Uhr und Fr 07.00-14.00 Uhr, Sa 08.00-11.00 Uhr.
Am Internationalen Flughafen Faaa: Mo-Fr 05.00-09.00 Uhr und 18.30-22.30 Uhr, Sa-So 05.00-12.00 Uhr und 18.30-22.30 Uhr

Radio

Da sich der Einsatz der Kurzwellenfrequenzen im Verlauf eines Jahres mehrfach ändert, empfiehlt es sich, die aktuellen Frequenzen direkt beim Kundenservice der Deutschen Welle (Tel: (+49) (0228) 429 32 08. Internet: www.dw-world.de) anzufordern.

Einkaufen

Überblick

Beliebte Souvenirs sind Holzschnitzereien von den Marquesas, Tanzkostüme, Muschelschmuck, einheimisches Parfüm, Monoi Tiare Tahiti (mit dem Duft von Tahitis Nationalblume parfümiertes Kokosöl), Vanilleschoten und buntgemusterte Pareu-Stoffe, aus denen die traditionellen Pareu-Kleider hergestellt werden.

Öffnungszeiten der Geschäfte:
Mo-Fr 07.30-17.00 Uhr, Sa 07.30-11.00 Uhr. Geschäfte in Einkaufszentren sind abends länger geöffnet. Keine feste Zeit für Mittagspausen.

Kulinarisches

Übersicht

In den Hotelrestaurants werden französische, italienische, chinesische und vietnamesische Spezialitäten angeboten. Die französische und chinesische Küche in Papeete ist berühmt. Beliebte Gerichte sind geräucherte Brotfrucht, Bergbananen, Fafa (Spinat) mit Spanferkel, Poisson Cru (marinierter Fisch) oder Poe (stärkehaltiger Pudding aus Papayas, Mangos und Bananen). Trucks oder Imbisswagen am Strand verkaufen Steaks, Pommes Frites, Hähnchen, Poisson Cru Brochettes und Shish Kebab. Das Angebot an alkoholischen Getränken ist groß.

Kultur

Religion

Protestantisch (54 %), römisch-katholisch (30 %) und andere christliche Religionen (10 %).

Soziale Verhaltensregeln


Umgangsformen: Den eher einfachen Lebensstil der Inseln kann man an den typischen Fares-Hütten erkennen, die aus Bambus gebaut werden und Pandanus-Dächer haben. Die üblichen Höflichkeitsformen sollten beachtet werden.

Kleidung: Einheimische Frauen sind in hellfarbene Pareus und Männer im entsprechenden Gegenstück gekleidet, aber von Besuchern erwartet man westliche Alltagskleidung.

Trinkgeld
ist nicht üblich.

Landesdaten

Vorwahl

+689

Fläche(qkm)

4,167 (French Polynesia)

Bevölkerung

280.908 (French Polynesia)

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

79

Bevölkerung im Jahr

2020

Mitglied der EU

No

Hauptnotrufnummer

15

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